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   OLG Celle, 14.02.2000 - 4 W 361/99   

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https://dejure.org/2000,16307
OLG Celle, 14.02.2000 - 4 W 361/99 (https://dejure.org/2000,16307)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.02.2000 - 4 W 361/99 (https://dejure.org/2000,16307)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Februar 2000 - 4 W 361/99 (https://dejure.org/2000,16307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Grundschuldbestellung zur Sicherung eines Fremdkredits: Ansprüche des Grundstückseigentümers gegen den Sicherungsnehmer bei Zahlung auf die Grundschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1143 Abs. 1
    Rechtstellung des Grundstückseigentümers nach Zahlung auf eine Grundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hildesheim - 3 O 184/99
  • OLG Celle, 14.02.2000 - 4 W 361/99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1988 - V ZR 308/86

    Rechtsfolgen der Zahlung des nicht persönlich schuldenden Sicherungsgebers;

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2000 - 4 W 361/99
    Bei einer Zahlung auf die Grundschuld erlischt die gesicherte Forderung nicht (BGH NJW 1987, 838), sie geht aber auch nicht entsprechend § 1143 Absatz 1 BGB auf den Grundstückseigentümer über (BGHZ 105, 154).
  • BGH, 12.11.1986 - V ZR 266/85

    Rechtsfolgen der Zahlung des Eigentümers auf die Grundschuld

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2000 - 4 W 361/99
    Bei einer Zahlung auf die Grundschuld erlischt die gesicherte Forderung nicht (BGH NJW 1987, 838), sie geht aber auch nicht entsprechend § 1143 Absatz 1 BGB auf den Grundstückseigentümer über (BGHZ 105, 154).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2011 - 4 U 13/11

    Sicherungsgrundschuld: Forderungsübergang bei Zahlung durch den Eigentümer

    32 Während Eickmann (MüKo, BGB, 5. Aufl., § 1191, Rn. 127) die Auffassung vertritt, bei einer Sicherungsgrundschuld sei § 1143 BGB im Falle der Leistung auf die Grundschuld anwendbar, wird insbesondere in der Rechtsprechung im Anschluss an die Entscheidung des BGH vom 14.07.1988 (- V ZR 308/86 - Rn. 14) die Auffassung vertreten, dass § 1143 BGB nicht anwendbar sei, der auf die Grundschuld zahlende Eigentümer vielmehr lediglich aus dem Sicherungsvertrag gegen den Gläubiger einen Anspruch auf Abtretung der durch eine Zahlung auf die Grundschuld nicht erloschenen Forderung habe (BGH Urteil vom 29.06.1989 - IX ZR 175/88 - Rn. 20; Urteil vom 19.11.1989 - IX ZR 284/97 - Rn. 14; OLG Celle Beschluss vom 14.02.2000 - 4 W 361/99 - Rn. 8).
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